Die Riester-fähige Rentenversicherung
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Die Riester-fähige Rentenversicherung

Die Riester-fähige Rentenversicherung

Bei den privaten Vorsorgeformen unterscheidet man meist zwischen Rentenversicherungsverträgen, Banksparplänen und Fondssparplänen sowie Riester-Bausparverträgen. Die klassischen Rentenversicherungen sind dabei die beliebtesten. Man muss die klassische Rentenversicherung von der fondsgebundenen Rentenversicherung unterscheiden. Der wichtigste Unterschied ist, dass nur die klassische Rentenversicherung eine risikofreie Garantieverzinsung beinhaltet. Darüber hinaus erhält der Versicherte eine nicht-garantierte Überschussbeteiligung. Im Gegensatz etwa zur privaten, klassischen Rentenversicherung ohne Riester-Förderung bietet die Riester-Rentenversicherung:
• volle Transparenz über das vorhandene Kapital
• die Möglichkeit zum kostenlosen Wechsel zu einem anderen Anbieter
• einen Pfändungsschutz in der Ansparphase

Nachteile zur privaten Rentenversicherung ohne Riester-Förderung sind:

• die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr,
• kein Kapitalwahlrecht vor Ablauf des Vertrages
• volle Besteuerung in der Auszahlphase

Diese Form der Altersvorsorge eignet sich für Versicherte, die langsam und langfristig eine Altersvorsorge aufbauen wollen und jünger sind, da nur die langfristige Leistung der Beiträge Sicherheit bietet. Nachteilig sind die relativ hohen Abschlusskosten, die der Versicherte meist mit seinen Beiträgen in den ersten fünf Jahren zahlen muss.


Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung, die von vielen Versicherungen beworben wird, muss man noch einmal zwischen rein fondsgebundenen Angeboten und Hybridformen unterschieden. Die ersten garantieren zumindest die eingezahlten Beträge sowie die staatlichen Zulagen. Eine garantierte Mindestverzinsung ist dabei nicht vorgesehen, außerdem wird das Kapital des Kunden hier in größerem Maße in Aktienfonds investiert. Da das Anlagerisiko hier vollständig auf den Kunden abgewälzt wird, wird diese Anlageform von unabhängigen Experten kritisch bewertet. Bei den Hybridformen wird ebenfalls ein Zinssatz garantiert, nur Überschüsse werden investiert. Die fondgebundenen Policen gelten gegenüber den klassischen Policen als problematisch, da neben der Verlagerung des Anlagerisikos auf den Versicherten auch mehr Kosten auf ihn zukommen, denn im Gegensatz zu einem Fondssparplan, der nur aus einem Aktionfonds besteht, erwirbt der Versicherte hier zusätzlich eine Versicherung, deren Kosten er tragen muss.